Kosten der Psychotherapie
Für Privatversicherte:
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich zu den Einzelheiten Ihres Vertrages und Therapiekontingenten bei Ihrer Krankenversicherung.
Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen:
Sie können eine Psychotherapie auch als Selbstzahler:in auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen. Der Stundensatz richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Für gesetzlich Versicherte - Kostenerstattungsverfahren:
Hier in der Privatpraxis kann die Behandlung für gesetzlich Versicherte nur über das Kostenerstattungsverfahren erfolgen.
Aufgrund von Versorgungsengpässen kommt es immer wieder dazu, dass trotz umfangreicher Suche und Dringlichkeit kein Platz bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin mit Kassenzulassung zu finden ist oder dieser mit einer unzumutbar langen Wartezeit einhergeht. Als unzumutbar gilt dabei in der Regel eine Wartezeit von mehr als 3 Monaten - in diesem Falle erfüllen die Krankenkassen ihren Versorgungsauftrag nicht.
Dann können sich gesetzlich Versicherte laut § 13 Absatz 3 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) die benötigte Psychotherapie selbst beschaffen und sich in einer Privatpraxis behandeln lassen. Die Kosten hierfür können sich Betroffene dann von ihrer jeweiligen Krankenkasse erstatten lassen.